Antworten zu Fragen rund um das Fällen von Bäumen

Ja, gesunde Bäume dürfen nicht so einfach gefällt werden. Es sei denn, sie sind morsch oder so krank, dass sie die Sicherheit gefährden.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde welche Regeln an Ihrem Wohnort gelten. 

Laub- und Nadelbäume sind geschützt, wenn sie einem Stammumfang von 80 cm haben in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m.

Obstbäume sind in der Regel davon ausgeschlossen.

Ja, durch die Seilklettertechnik fällen wir den Baum stückweise von oben nach unten. Bei einem Nadelbaum beginnen wir mit der Spitze, dann die Äste und anschließend nach und nach der Stamm. Bei Laubbäumen stellen wir uns auf die Äste und sägen diese nach und nach ab. 

Ja, gerne schneiden wir Ihnen das Stammholz klein und nehmen die Äste zur Entsorgung auf einem Wertstoffhof mit. Auf Wunsch stapeln wir Ihnen Ihr Holz. 

Ja, die Äste, die über Ihr Dach oder das benachbarte Grundstück ragen, können wir schneiden. Dafür benötigen wir dank der Seilklettertechnik keinen Hubwagen oder Kran. 

Meist ist das nicht nötig, da wir Bäume Stück für Stück abschneiden und nicht einfach unten am Stamm absägen. 

Gerne schneiden wir Ihnen nur Ihren Baum, sodass Sie den Rest, wie Äste absägen, Häckseln und Entsorgung selbst erledigen können. 

Im Landkreis Fulda gibt es keine Baumschutzsatzung. Auskunft erteilt im Einzelfall das Stadtbauamt bzw. die jeweilige Gemeinde. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen sich zu informieren, da Bäume unter Schutz stehen. Das gilt vor allem, wenn Sie beispielsweise ein Haus bauen möchten und ein Baum Ihnen im Weg steht. 

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